Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kundinnen und Kunden über Dienstleistungen im Bereich Haushaltsauflösung und Entrümpelung.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Bodenova – Inhaber Raffael Bode, Düsseldorfer Straße 32, 10707 Berlin (nachfolgend „Anbieter") und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Haushaltsauflösung, Entrümpelung, Wohnungsauflösung, Kellerentrümpelung, Nachlassentrümpelung sowie damit verbundene Werttransport- und Entsorgungsleistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) erfolgte Annahme eines vom Anbieter erstellten Festpreisangebots durch den Auftraggeber zustande. Als Annahme gilt auch die widerspruchslose Duldung der Leistungsausführung durch den Auftraggeber am vereinbarten Termin.
(3) Voraussetzung für ein verbindliches Festpreisangebot ist in der Regel eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung oder eine ausreichende Fotodokumentation der zu räumenden Räumlichkeiten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Auftrag.
(2) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere: der Abbau fest verbauter Küchen inklusive Elektro-/Wasseranschlüsse, Malerarbeiten, Bodenbelagsentfernung, Schädlingsbekämpfung, Asbest- oder KMF-Sanierung sowie Arbeiten, die einen behördlichen Nachweis erfordern.
(3) Werden während der Leistungserbringung Umstände bekannt, die eine wesentliche Änderung von Aufwand oder Entsorgungsmenge bedeuten (z. B. verborgene Räume, deutlich mehr Inhalt als besichtigt), ist der Anbieter berechtigt, ein Nachtragsangebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert; die Fortsetzung der Leistung erfolgt erst nach Freigabe.
§ 4 Preise, Zahlung, Wertanrechnung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Festpreise. Der Anbieter ist als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit; ausgewiesene Preise sind Bruttopreise ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Abschluss der Leistung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zahlung erfolgt per Überweisung oder in bar gegen Quittung.
(3) Werthaltige Gegenstände können nach schriftlicher Absprache auf den Auftragspreis angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt anhand marktüblicher Wiederverkaufspreise unter Berücksichtigung von Zustand, Nachfrage und Verwertungsaufwand.
§ 5 Termin, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Termine werden individuell vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich. Verschiebungen sind spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen; bei kurzfristigerer Absage kann der Anbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 150,00 € berechnen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Aufwand nach.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am vereinbarten Termin ein Zugang zu den Räumlichkeiten möglich ist und – sofern erforderlich – eine Halteverbotszone eingerichtet wurde. Kosten für Halteverbotszonen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, persönliche, geheime oder werthaltige Unterlagen und Gegenstände vor Leistungsbeginn zu sichern, sofern sie nicht Gegenstand der beauftragten Verwertung sind.
§ 6 Entsorgung, Umgang mit Fundstücken
(1) Die Entsorgung erfolgt fach- und umweltgerecht bei zugelassenen Entsorgungsbetrieben. Nachweise werden auf Anfrage vorgelegt.
(2) Findet der Anbieter während der Räumung Gegenstände, die auf Vermögenswerte, persönliche Erinnerungen oder rechtlich relevante Dokumente hindeuten (z. B. Bargeld, Sparbücher, Testamente, Schmuck), werden diese unverzüglich dem Auftraggeber übergeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Wert- oder Sammlerobjekte, die vor Leistungsbeginn nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet und deklariert worden sind, wird eine über den gewöhnlichen Zeitwert hinausgehende Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist gesondert abrufbar.
§ 9 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026